Bestätigte Übersetzung Praktikumszeugnis
Wenn Sie Ihre Famulatur oder ein PJ-Tertial im Ausland abgelegt haben, benötigt das Landesprüfungsamt eine bestätigte Übersetzung ihres Praktikumszeugnisses.
Eine Musterübersetzung (englisch) für das Zeugnis zum ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist auf den Seiten des Studiendekanats unter Downloads hinterlegt. In Absprache mit dem Landesprüfungsamt sind die Kursleitungen als AnsprechpartnerInnen für den Bereich Fachkommunikation Medizin am Sprachenzentrum berechtigt, die sachliche Korrektheit der Übersetzung zu bestätigen.
Bei Übersetzungen in anderen Sprachen wenden Sie sich bitte an die zuständige Lektoratsleitung.
Hierfür müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
* Ihr Praktikumszeugnis (Kopie)
* die von Ihnen angefertigte Übersetzung
* eine Telefonnummer oder Mailadresse für evtl. Rückfragen
Bitte senden Sie Ihre Anfrage an Rebecca Collin, sofern das Original in englischer Sprache vorliegt. In der Regel können Sie die Bestätigung innerhalb von einer Woche abholen.