Häufig gestellte Fragen
Wahl des richtigen Kurses
Wie finde ich den für mich geeigneten Kurs?
a) Sie haben Ihre Vorkenntnisse in einer Sprache nicht am Sprachenzentrum der Universität Rostock erworben und möchten diese Kenntnisse vertiefen?
Absolvieren Sie den obligatorischen Einstufungstest zur Feststellung Ihres Kenntnisstandes unbedingt vor der Online-Einschreibung. Anhand des Testergebnisses erfolgt die Einstufung für ein geeignetes Modul.
>> Informationen zum Einstufungstest <<
Für Latein ist unbedingt eine Rücksprache mit der zuständigen Lehrkraft erforderlich.
b) Sie haben bereits ein Modul am Sprachenzentrum mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossen und möchten Ihre Ausbildung fortsetzen?
Schreiben Sie sich in das folgende Modul ein: z. B.
- Modul A 2 (Grundstufe Modul 2) im Anschluss an Modul A 1 (Grundstufe Modul 1),
- Modul B 2.1.1 (Aufbaustufe Modul 1) im Anschluss an Modul B 1 (Grundstufe Modul 3 [bzw. Modul 4 in Russisch]).
Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen wird überprüft.
In Latein können Sie nach dem Grundkurs den Lektürekurs belegen.
c) Sie haben keine Vorkenntnisse und möchten eine moderne Fremdsprache (Französisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch) oder Latein neu lernen?
Schreiben Sie sich für einen Sprachkurs der Grundstufe, Modul 1 ein. Für Latein wählen Sie den Anfängerkurs, 1. Semester.
Besteht die Möglichkeit, die Ausbildung nach einer Unterbrechung, z. B. durch ein Auslandssemester, fortzusetzen?
Sofern ein entsprechendes Modul im Semester nach der Unterbrechung der Ausbildung angeboten wird, bestehen gegen eine Fortsetzung der Sprachausbildung in der Regel keine Einwände. Vor der Einschreibung ist allerdings eine Rücksprache mit der zuständigen Lehrkraft zu empfehlen, insbesondere dann, wenn eine UNIcert-Prüfung angestrebt wird.
Einstufungstests
Warum ist ein Einstufungstest erforderlich?
Einstufungstests sind von allen Bewerbern abzulegen, die ihre Vorkenntnisse nicht am Sprachenzentrum der Universität Rostock erworben haben. Diese Tests dienen zur Feststellung des aktuellen Kenntnisstandes in der Fremdsprache und werden vom UNIcert®-Zertifikatssystem im Interesse eines möglichst einheitlichen Ausgangsniveaus entsprechend dem Anforderungsprofil der jeweiligen Stufe gefordert. Auf der Grundlage des Testergebnisses können dann dem Kenntnisniveau entsprechende Kurse belegt werden. Es ist ratsam, sich vorher mit dem eingesetzten Testverfahren vertraut zu machen.
Wo und wann kann ich den Einstufungstest ablegen?
Der Test wird in der Regel am Computer während der regulären Öffnungszeiten des Selbstlernzentrums (Ulmenstraße 69, Raum 321) durchgeführt. Der Test muss vor der Einschreibung abgelegt werden, weil das Testergebnis bei der Einschreibung zur Überprüfung der Zugangsberechtigung zu den gewünschten Kursen zwingend erforderlich ist. Die Testperiode beginnt immer mehrere Wochen vor dem ersten Tag der Einschreibung und endet mit der Einschreibzeit.
Wie lange ist der Test gültig?
Ein erfolgreicher Test ist zwei Jahre gültig. In dieser Zeit können Sie sich in alle Kurse einschreiben, für die Sie die notwendige Punktzahl erreicht haben. Wenn Sie sich verbessern wollen, beachten Sie den nächsten Hinweis.
Kann ich den Einstufungstest wiederholen?
Ja, aber innerhalb eines Semesters kann derselbe Test nur einmal abgelegt werden. Absolvieren Sie den Test also erst dann, wenn Sie sich gut informiert und vorbereitet haben. Hinweis: Machen Sie sich zunächst mit dem Testprinzip vertraut. Wenn Sie sich nicht sicher sind, machen Sie Probetests und frischen Sie Ihre Kenntnisse (besonders Rechtschreibung und Grammatik) auf. Schwerpunkte sollten z. B. Verben und ihre Konjugation sowie Präpositionen sein. Lesen Sie Texte in der betreffenden Sprache!
Einschreibung
Wie und wann erfolgt die Einschreibung für die Kurse?
Die Einschreibung für Sprachkurse erfolgt grundsätzlich online und muss jeweils vor Beginn eines neuen Semesters wiederholt werden. Die Einschreibung beginnt in der Regel drei Wochen vor der Vorlesungszeit, die Einschreibung für Intensivkurse in der vorlesungsfreien Zeit in der Regel zwei Wochen vor Ende der Vorlesungszeit. Die genauen Termine werden rechtzeitig auf der Homepage des Sprachenzentrums angekündigt.
Ist ein Wechsel möglich?
Ist nach erfolgter Anmeldung ein Wechsel in eine andere Gruppe auf derselben Niveaustufe möglich?
Grundsätzlich ist jede erfolgreich vollzogene Anmeldung verbindlich.
Ein Wechsel zwischen Kursen ein und derselben Niveaustufe ist in der Regel aus Kapazitätsgründen nicht möglich, von entsprechenden Anfragen sollte daher abgesehen werden.
Wer kann an den Kursen für Studierende teilnehmen?
Können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität oder Interessenten, die nicht an der Universität beschäftigt sind (Gasthörer), an Kursen für Studierende teilnehmen?
Grundsätzlich haben Studierende in studentischen Kursen absoluten Vorrang bei der Vergabe der Kursplätze. Sofern von Studierenden nicht alle Plätze in Anspruch genommen werden, können auch Mitarbeiter oder Gasthörer (gegen Zahlung des entsprechend höheren Kursentgelts) an den Kursen teilnehmen. Die Einschreibung ist in diesen Fällen nur über die Kursleiter möglich, entsprechende Anfragen sind daher an die Kursleiter zu richten.
>> Nähere Informationen <<
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Sofern Weiterbildungskurse speziell für Beschäftigte der Universität Rostock angeboten werden, sind für derartige Kurse keine Anmeldungen von Studierenden zugelassen.
Kursgebühren
Welche Entgelte werden für Sprachkurse erhoben?
Gemäß der Hochschulgebührensatzung der Universität Rostock werden für die Teilnahme an nicht obligatorischen studienbegleitenden Sprachkursen des Sprachenzentrums einschließlich der entsprechenden Prüfungen Entgelte in Höhe von
- 40 € für 4 SWS für Studierende bzw.
- 80 € für 4 SWS für Beschäftigte der Universität erhoben.
Gasthörer zahlen 80 € für 4 SWS, zuzüglich der allgemeinen Gasthörergebühr.
Weitere Einzelheiten sind in der Anlage 5 zur Gebührensatzung geregelt.
Sofern im Rahmen des Kurses E-Learning-Module externer Anbieter zum Einsatz kommen, werden die Nutzungsgebühren für diese Module zusätzlich zum Kursentgelt erhoben.
Welche Entgelte werden von Promotionsstudierenden/Doktoranden erhoben?
Doktoranden, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Rostock stehen, zahlen Kursentgelte in Höhe von 40 € für 4 SWS.
Von Doktoranden, die in einem Beschäftigungsverhältnis zur Universität Rostock stehen, werden Kursentgelte in Höhe von 80 € für 4 SWS erhoben.
Eine Befreiung von Kursentgelten ist für diesen Personenkreis nicht möglich.
Wie und wann sind die Entgelte zu zahlen?
Kursentgelte sind innerhalb von drei Werktagen nach erfolgter Einschreibung zu entrichten. Die Höhe der Entgelte und die Bankverbindung für die Überweisung gehen den Kursteilnehmern mit der Anmeldebestätigung zu.
Ist eine Befreiung von Kursentgelten möglich?
Studierende sind von der Zahlung von Entgelten befreit, wenn sie nach Maßgabe der Studienordnung des von ihnen gewählten grundständigen Studiengangs Sprachkurse als obligatorisches bzw. wahlobligatorisches Fach belegen.
Die Befreiung wird nur auf schriftlichen Antrag und gegen Vorlage einer aktuellen Studienbescheinigung (mit Angabe des Studiengangs und der Studienfächer) gewährt.
Die entsprechenden Unterlagen sind innerhalb von drei Werktagen nach erfolgter Einschreibung im Sekretariat des Sprachenzentrums oder per E-Mail an sprachenzentrumuni-rostockde einzureichen. Verspätet oder unvollständig eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet und bewirken keinen Aufschub der Zahlungsfrist. Das Risiko einer Stornierung der Anmeldung wegen Ablaufs der Zahlungsfrist geht zu Lasten des Antragstellers.
Wichtiger Hinweis: Die Entgeltbefreiung kann nur entsprechend den Vorgaben der Studienordnung zur Sprachausbildung (Stundenumfang, Sprache, zu erwerbender Abschluss und ggf. fachliche Orientierung) in Anspruch genommen werden. Im Rahmen des Interdisziplinären Wahlbereichs der BA-Studiengänge der Philosophischen Fakultät können am Sprachenzentrum Sprachkurse im Umfang von bis zu 12 Leistungspunkten belegt werden.
Eine Befreiung von den Nutzungsgebühren für E-Learning-Module externer Anbieter, die im Rahmen des Kurses zum Einsatz kommen, ist ausgeschlossen. Für propädeutische Kurse (z. B. die Module der Aufbaustufe Englisch) gewährt das Sprachenzentrum keine Entgeltbefreiung.
In welchen Fällen werden Kursentgelte erstattet?
Werden Kursentgelte erstattet, wenn ein fest gebuchter Sprachkurs (z. B. wegen kurzfristiger Terminänderungen im Stundenplan) nicht belegt werden kann?
Kursentgelte werden lt. Hochschulgebührensatzung der Universität Rostock nur erstattet, wenn Kurse vom Sprachenzentrum abgesagt werden. Eine Erstattung aus anderen Gründen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Prüfungen/ Abschlüsse
Warum gibt es eine Anwesenheitspflicht?
Warum gibt es eine Anwesenheitspflicht als Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung?
Die angestrebten Niveaustufen mit den entsprechenden Kompetenzen können nur bei systematischer Progression erreicht werden. Die regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen trägt dazu bei, dass Minimalstandards eingehalten werden und Qualitätsmerkmale des hochschulspezifischen Fremdsprachenunterrichts wie die steile Progression, der kommunikative und handlungsorientierte Lehr- und Lernansatz sowie die Vergleichbarkeit umgesetzt werden können. Insbesondere die Entwicklung der mündlichen Kommunikationsfertigkeit erfordert die Interaktion mit Kommunikationspartnern und ein kontinuierliches Anwenden der Fertigkeiten. Projekt- und Gruppenarbeit können außerhalb des Unterrichts nicht in entsprechendem Maße entwickelt werden.
Wie erfolgt die Anmeldung/Zulassung zu den Prüfungen?
Die Anmeldung zu Prüfungen ist nur im Anschluss an einen Kurs der entsprechenden Niveaustufe möglich und muss innerhalb der öffentlich bekannt gegebenen Fristen erfolgen. Fristversäumnisse haben die Nichtzulassung zur Prüfung im Prüfungszeitraum des laufenden Semesters zur Folge.
Die Zulassungsvoraussetzungen zur UNIcert®-Prüfung ergeben sich aus § 7 der Prüfungsordnung.
>> Prüfungsordnung des Sprachenzentrums <<
Die Zulassungsvoraussetzungen zu Modulprüfungen sind in § 7 der Prüfungsordnung und in den Modulbeschreibungen geregelt.
Wie kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?
Wie können Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen einen Nachteilsausgleich im Sinne des SGB IX beantragen?
Ein Nachteilsausgleich im Sinne des SGB IX erfolgt nur auf schriftlichen Antrag (§ 14 der Prüfungsordnung). Vor der Antragstellung ist eine Beratung mit dem Universitätsbeauftragten für chronisch kranke und behinderte Studierende, Herrn Prof. Christoph Perleth (Telefon: (0381) 498 26 51; Fax: (0381) 498 26 84; E-Mail: christoph.perlethuni-rostockde) dringend zu empfehlen.
Informationen des Bereichs Studienorganisation
Diese Beratung soll dazu dienen, Art und Umfang des Nachteilausgleichs anhand geeigneter Nachweise über den Grad der Einschränkung der Leistungsfähigkeit festzulegen. Der Antrag (ggf. zusammen mit der Stellungnahme der Behindertenbeauftragten) ist mit der Prüfungsanmeldung einzureichen. Nähere Auskünfte erteilt Dr. Doreen Selent (Telefon: 0381/498 5571; E-Mail: doreen.selentuni-rostockde).
Können nicht bestandene Prüfungen wiederholt werden?
Nicht bestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden (für UNIcert®-Prüfungen werden allerdings Fehlversuche, die an anderen Einrichtungen als der Universität Rostock unternommen wurden, angerechnet). Die Bewertungen bereits bestandener Prüfungsteile behalten dabei ihre Gültigkeit. Für Wiederholungsprüfungen ist eine schriftliche Anmeldung innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erforderlich. Die erste Wiederholungsprüfung ist spätestens bis zum Ende des auf den letzten absolvierten Prüfungsteil folgenden Semesters durchzuführen, sofern der/dem Studierenden nicht wegen besonderer, von ihr/ihm nicht zu vertretender Gründe vom Prüfungsausschuss eine Nachfrist gewährt wird. Die zweite Wiederholungsprüfung hat spätestens zum nächsten regulären Prüfungstermin zu erfolgen. >> zur Prüfungsordnung <<
Bei curricular verankerten wahlobligatorischen Modulen gelten die Bestimmungen der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.
Nicht bestandene Modulprüfungen können ebenfalls zweimal wiederholt werden. Bei curricular verankerten wahlobligatorischen Modulen gelten die Bestimmungen der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.
Für das Latinum gelten die in der gesetzlichen Verordnung festgeschriebenen Regeln. Es ist eine fristgerechte, verbindliche Anmeldung zum nächstmöglichen Prüfungstermin nötig.
Wann und wo bekomme ich Modulscheine etc.?
Modulscheine, UNIcert®-Zertifikate und andere Zeugnisse können
- frühestens vier Wochen nach Bestehen des letzten Prüfungsteils
- im Studienbüro des Sprachenzentrums (Ulmenstraße 69, Zimmer 402)
in Empfang genommen werden.
>> Öffnungszeiten <<
Sind UNIcert®-Zertifikate mit anderen Sprachprüfungen vergleichbar?
UNIcert® ist ein hochschulübergreifendes Zertifizierungssystem für Universitäten und Hochschulen der Bundesrepublik mit hohen Anforderungen an das inhaltliche Niveau und die praktische Gestaltung der Fremdsprachenausbildung. Es umfasst vier Niveaustufen und ermöglicht eine Ausrichtung der Ausbildung entsprechend den Bedürfnissen der Studierenden. Durch ein in regelmäßigen Abständen obligatorisches Reakkreditierungsverfahren wird gesichert, dass die Ausbildungskonzepte den strengen Qualitätsstandards entsprechen. UNIcert® sichert aber nicht nur die Vergleichbarkeit von Abschlüssen innerhalb Deutschlands, sondern ermöglicht durch den Bezug auf die Niveaustufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens auch den Vergleich mit anderen internationalen Sprachprüfungen. Zudem erleichtert die genaue Beschreibung der im Laufe der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den Zertifikaten potenziellen Arbeitgebern die genaue Einordnung der erworbenen fremdsprachlichen Qualifikation.