Anerkennungssatzung
Die Verfahren zur Anerkennung und Anrechnung von bereits erworbenen Leistungen werden an der Universität Rostock durch die Anerkennungssatzung geregelt.
Die Verfahren zur Anerkennung und Anrechnung von bereits erworbenen Leistungen werden an der Universität Rostock durch die Anerkennungssatzung geregelt.