Patent- und Normenzentrum

Patente, Marken, Designs

Patente

Patente

Durch Patente können technische Erfindungen und Verfahren geschützt werden, die weltweit neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Zur Erlangung des Schutzrechts ist es notwendig, innerhalb von 7 Jahren nach der Anmeldung des Patents einen Prüfungsantrag zu stellen.

Ein Patent verleiht Inhaber:innen ein zeitlich befristetes und territorial begrenztes Monopol zur alleinigen wirtschaftlichen Verwertung seiner Erfindung. Die Schutzdauer beträgt maximal 20 Jahre ab dem Anmeldetag. Der territoriale Schutzbereich erstreckt sich auf die Länder in denen das Patent erteilt wurde. Es besteht die Möglichkeit der nationalen Anmeldung in verschiedenen Ländern wie Deutschland oder den USA, der europäischen oder der internationalen Anmeldung.

Gebrauchsmuster

Gebrauchsmuster

Mit einem Gebrauchsmuster können in Deutschland ebenfalls technische Erfindungen geschützt werden, jedoch keine Verfahren. Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Im Unterschied zum Patent ist das Gebrauchsmuster ein ungeprüftes Schutzrecht, d. h. im Eintragungsverfahren werden Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit nicht geprüft. Allerdings kann auf Antrag Dritter z. B. eines Mitbewerbers eine Prüfung erfolgen und wenn die Voraussetzungen für ein wirksames Schutzrecht nicht vorliegen, kann das Gebrauchsmuster wieder gelöscht werden. Es ist daher empfehlenswert, vor der Anmeldung eine sorgfältige Recherche durchzuführen.

Eingetragene Marke

Marken

Marken bieten Verbraucher:innen eine Orientierung in der Vielfalt der Angebote. Sie dienen der Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen eines Unternehmens. Als Marke eingetragen werden können beispielsweise Worte, Buchstaben, Zahlen und auch Abbildungen (Logos). Allerdings sind beschreibende und nicht unterscheidungsfähige Begriffe und Zeichen nicht schutzfähig. Zudem ist es vor der Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) empfehlenswert, eine Recherche durchzuführen. Das DPMA prüft nicht, ob eine ähnliche oder identische Marke bereits existiert.

Designs

Designs

Die äußere Gestaltung eines Produktes, seine Form und Farbgebung trägt wesentlich zur Kaufentscheidung von Verbraucher:innen bei. Ein eingetragenes Design gewährt Inhaber:innen das ausschließliche Recht zur Benutzung des geschützten Designs. Zum Zeitpunkt der Anmeldung muss das Design neu sein und es muss Eigenart aufweisen, d. h. sein Gesamteindruck muss sich von den bereits bestehenden Designs unterscheiden. Da das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bei der Eintragung nicht auf Neuheit und Eigenart prüft, sollte vor der Anmeldung recherchiert werden, ob das Design die Schutzvoraussetzungen erfüllt.

 

 


Kontakt

Dr. Erik Schreiber

Dr. Erik Schreiber

erik.schreiberuni-rostockde
Tel.: +49 381 498-8671

  • Referent für Gewerbliche Schutzrechte
Christian Tholen
  • Referent für Gewerbliche Schutzrechte und Normeninformation
  • Referentin für Gewerbliche Schutzrechte