Das Rektorat hat beschlossen, die Ausnahmeregelungen gemäß §1a der RPO-LA zum Wintersemester 2022/2023 aufzuheben.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
In Bezug auf Ihre Prüfungen gilt nun:
- Prüfungsform gemäß SPSO (keine Ersatzleistungen)
- Prüfungsleistungen werden regulär bewertet
- KEINE erweiterten Rücktrittsmöglichkeiten bis zum Prüfungsbeginn
Welche Möglichkeiten habe ich zur Abmeldung einer Prüfung nach der Prüfungsanmeldephase?
Rücknahme der Prüfungsanmeldung
- gilt nur für Prüfungen, die erstmalig angemeldet wurden
- gilt nicht für semesterbegleitende Prüfungen
- Frist: bis spätestens 14 Tage vor dem regulären Prüfungstermin
- weitere Infos finden Sie hier
Krankheitsnachweis (Eine AU-Bescheinigung ist nicht ausreichend!)
- gilt für alle Prüfungen mit festem Prüfungstermin (bspw. Klausuren & mündliche Prüfungen)
- bei schriftlichen Arbeiten (bspw. HA) wird die Bearbeitungszeit verlängert, die Prüfung wird aber nicht abgemeldet
- Frist: unverzüglich; vorab per E-Mail möglich, jedoch muss das Original umgehend nachgereicht werden, ansonsten ist eine Bearbeitung nicht möglich
- weitere Infos finden Sie hier
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ihr ZPA