Die Fakultät vereint die Fächer Biowissenschaften, Chemie, Mathematik und Physik einschließlich der zugehörigen Fachdidaktiken. Die Fakultät orientiert sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an § 3 LHG M-V (Aufgaben) und § 5 LHG M-V (Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium). 

Dokumente:

Die Fakultätsordnung beinhaltet die Rechtsstellung und -aufgaben, die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Studierendenschaft und die Organisationsstruktur der Fakultät.