Termin für die Härtefallregelung für das WS19/20

Liebe Studierende,

am 13. September 2019 werden die Plätze für die Lehrveranstaltungen, für die Sie sich angemeldet haben, ausgelost.

Falls die Nichtzulassung zu einer gewünschten Lehrveranstaltung Ihrer Ansicht nach eine außergewöhnliche Härte für Sie darstellen würde, haben Sie das Recht, Ihren Härtefall vorzubringen. Stellen Sie hierzu bitte bis spätestens 27. September 2019 einen ausführlich begründeten schriftlichen Antrag an den entsprechenden Dozierenden.

Zum Begriff Härtefall:
"Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Teilnahme an der gewählten Veranstaltung zwingend erfordern; das heißt wenn aus den persönlich vorliegenden Gründen eine (weitere) Verzögerung auch nur um ein Semester unzumutbar ist. Die Gründe sind auf Nachfrage nachzuweisen. Es wird ein strenger Maßstab angewandt."

 

 


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