FAQ Prüfungsamt

Von Studierenden für Studierende


1. Wo finde ich meine studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung?

Die studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) findest du:

2. Wie erstelle ich einen Stundenplan?

Auf der Basis des Studienplans (in der jeweiligen studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung zu finden) gehst du ins Vorlesungsverzeichnis unter https://lsf.uni-rostock.de/ und stellst dir deinen Stundenplan zusammen.

Anleitungen zur Stundenplanerstellung findest du hier.

3. Wie melde ich mich für die Modulprüfung an und was muss ich dabei beachten?

Grundsätzlich meldest du dich selbstständig im Online Portal https://pruefung.uni-rostock.de für jede Modulprüfung an (auch für Wiederholungsprüfungen).
Die Anmeldezeiträume unterscheiden sich bei semesterbegleitenden Modulprüfungen und Klausuren/mündlichen Prüfungen:

Semesterbegleitende Prüfungen...
...müssen vier Wochen nach Vorlesungsbeginn angemeldet werden (Beispiel Hausarbeiten, etc.)

Klausuren/mündliche Prüfungen...
...müssen bis vier Wochen vor Vorlesungsende angemeldet werden.

Ausnahmen bei semesterbegleitenden Prüfungen:
Die Anmeldung von Projektseminaren, ABWL Projektarbeiten und BA-Arbeiten endet zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn.

4. Wo finde ich Formulare für Prüfungsanmeldungen, die ich in Papierform vornehmen muss?

Hier findest du alle Formulare für die Bachelorstudiengänge.
Für die Masterstudiengänge kannst du hier alle Formulare finden.

5. Warum sehe ich meine Prüfungsanmeldung nicht mehr?

Sofern eine Modulprüfung im Freiversuch abgelegt und nicht bestanden ist, gilt diese als nicht unternommen. Der Prüfungsanmeldesatz wurde bis einschließlich WS 2022/23 von den Mitarbeiterinnen der Prüfungsverwaltung gelöscht. 

6. Kann ich eine Modulprüfungsanmeldung zurücknehmen?

Bei Erstanmeldungen und Wiederholungsversuchen von Prüfungen kannst Du die Anmeldung bzw. Anzeige ohne Angabe von Gründen bis zu sieben Tage vor dem Prüfungstermin zurücknehmen. Dies gilt jedoch nicht für semesterbegleitende Prüfungen, da diese nicht zurückgenommen werden können. Welche Modulprüfungen semesterbegleitend abgelegt werden, ist In den Terminübersichten Deines Studienganges angegeben.

Die Rücknahmeerklärung kannst Du online über das ►Prüfungsportal vornehmen. Sofern die Rücknahme online nicht möglich ist, kannst Du weiterhin den Antrag auf Rücknahmeerklärung beim SPA einreichen. 

  • Formular zur Rücknahme von Bachelorprüfungen
  • Formular zur Rücknahme von Masterprüfungen

Nach erfolgreicher Rücknahme im Prüfungsportal bzw. nach Bearbeitung des Antrages durch das SPA sind die Modulanmeldungen und die dazugehörigen Prüfungsvorleistungen in Deinem Studienverlauf nicht mehr ersichtlich.

7. Wo finde ich die aktuellen Prüfungstermine und -räume?

Alle Informationen zur laufenden Prüfungsperiode findest du hier.

8. Ich möchte Modulprüfungen später ablegen. Was muss ich beachten?

Du kannst dich für eine Modulprüfung auch nach dem Regelprüfungstermin (in dem Prüfungs- und Studienplan deines Studienganges zu finden) anmelden. Beachte bitte, dass ein Freiversuch dann nicht mehr möglich ist.

9. Ich möchte über die Regelstudienzeit hinaus studieren, was muss ich beachten?

Du kannst bis zu vier Semester über die Regelstudienzeit deines Studienganges studieren.

Wenn du darüber hinaus noch weitere Semester studierst, musst du eine besondere Studienberatung wahrnehmen. Du wirst vom Prüfungsausschuss dazu eingeladen.

10. Was ist ein Freiversuch?

Eine Modulprüfung, welche du innerhalb der Regelstudienzeit und vor oder zum Regelprüfungstermin ablegst wird als Freiversuch gewertet. Ausgenommen ist die Abschlussarbeit. Den Regelprüfungstermin findest du im Prüfungs- und Studienplan deines Studienganges. Hier findest du eine Grafik, in der die Prüfungsversuche erklärt werden:

Den Ablauf und alle rechtlichen Regelungen bezüglich Anmeldung, Zulassung und Freiversuch findest du in dieser Grafik:

=> Hier ist außerdem der Antrag auf Verzicht des Freiversuches (bei Modulen mit 2 Prüfungsleistungen) hinterlegt.

10b) Wo finde ich heraus, welche Module als Freiversuch gewertet werden ?

Im Prüfungsportal nach Bekanntgabe der Note unter Prüfungsverwaltung -> Leistungsübersicht/-status. (FV)

11. Wie viele Prüfungsversuche gibt es und kann man jede Prüfung wiederholen?

Nur bei nicht bestandenen Prüfungen sind Wiederholungen möglich. Ausnahme ist eine im Freiversuch bestandene Prüfung. Für diese ist ein Verbesserungsversuch möglich. Hier findest du eine Grafik, in der die Prüfungsversuche erklärt werden: 

13. Was passiert, wenn ich trotz Krankmeldung zur Prüfung gehe?

Wenn du dennoch zur Prüfung gehst, gilt die Prüfung als abgelegt und das Prüfungsergebnis zählt.

14. Wie, wann und wo finden Klausureinsichten statt?

Die Termine für Klausureinsichten werden von den Prüfern durch Aushang im Studien- und Prüfungsamt bekannt gegeben oder auf deren Lehrstuhlseite veröffentlicht.

15. Gibt es einen anderen Ausdruck meiner Leistungsübersicht als die Internetseite meines Prüfungsportals?

Ja, du kannst dir vom Studien- und Prüfungsamt der WSF eine Leistungsübersicht ausdrucken lassen.

Auch hast du die Möglichkeit, dir eine verifizierte Leistungsübersicht als PDF im Prüfungsportal herunterzuladen und auszudrucken. 

16. Wo finde ich meine Studienbescheinigung für das BaföG nach § 9?

Die Studienbescheinigung findest du unter:
https://pruefung.uni-rostock.de => Studiumsverwaltung => Studienbescheinigung

18. Kann ich auch Module aus anderen Studiengängen belegen?

Ja. Näheres folgt aus der SPSO deines Studienganges. Kontaktiere bitte vorher das SPA. Wichtig dabei ist, dass Bachelorstudierende nur Bachelormodule und Masterstudierende nur Mastermodule belegen dürfen.

  • Antrag auf Fremdleistungen Bachelorstudiengänge
  • Antrag auf Fremdleistungen Masterstudiengänge
19. Kann ich während meines Studiums einen Auslandsaufenthalt machen?

Ja. Entsprechende Informationen findet ihr auf der Seite für ►Internationales

20. Was ist bei einer Beurlaubung zu beachten? Wie kann ich mich beurlauben?

Du kannst auf Antrag aus wichtigem Grund vom Studium beurlaubt werden.
Näheres folgt aus § 9 der Immatrikulationsordnung.

Zuständig ist das Studierendensekretariat.
Alle Informationen zur Beurlaubung findest du hier:
https://www.uni-rostock.de/studium/studienorganisation/im-studium/beurlaubung/

21. Kann ich Prüfungen ablegen, obwohl ich beurlaubt bin?

Nein, während einer Beurlaubung können keine Prüfungen abgelegt werden. In Ausnahmefällen kann jedoch trotz Beurlaubung das Ablegen von Wiederholungsprüfungen mit einen formlosen Antrag an den Studiendekan der WSF beantragt werden. Der Antrag ist beim Studien- und Prüfungsamt unter Beachtung der Prüfungsanmeldezeiträume einzureichen. 

22. Wann kann ich mich zur Abschlussprüfung anmelden?

Wann du dich zur Abschlussprüfung (Bachelor- oder Masterarbeit) anmeldest, kannst du in deiner SPSO unter der Bestimmung zur Zulassung zur Abschlussprüfung entnehmen. Dort ist auch festgelegt, welche weiteren Zulassungsvoraussetzungen (etwa Mindestpunktzahl) für die Anmeldung vorliegen müssen. Wenn noch Prüfungsnoten ausstehen, erfolgt die Anmeldung unter Vorbehalt.

Hier findest du während des Anmeldezeitraums die Anträge:

Den Ablaufplan zur Bachelorarbeit  findest du hier. Für den Master hier.

23. Kann ich den Studiengang wechseln? Unter welchen Voraussetzungen?

Ja. Wenn du ein Studienfach oder den Studiengang wechseln möchtest, stellst du einen entsprechenden Antrag im Studierendensekretariat bzw. nutzt die Online-Bewerbung. Erfolgt der Wechsel aufgrund von endgültig nicht bestandenen Prüfungen, ist der Wechsel nur in Studiengänge möglich, in denen diese Module nicht enthalten sind. Es wird daher empfohlen, zuvor die Studienberatung des gewünschten neuen Studiengangs aufzusuchen.

Antrag Studiengangswechsel

24. Eine Veranstaltung bei Stud.IP ist gesperrt, was muss ich tun?

Wenn eine Veranstaltung bei Stud.IP gesperrt ist, musst du dich persönlich bei dem Verantwortlichen (Übungsleiter, Professor, Sekretariat) melden.

26. Ich habe mehr als 180 LP im Bachelor, ist das ein Problem?

Nein, das ist kein Problem. Wichtig ist, dass die zusätzlichen Leistungspunkte, im Studien- und Prüfungsamt als zusätzliche Leistung beantragt werden.

Wenn du die Noten der zusätzlichen Leistungen auf dem Abschlusszeugnis stehen haben möchtest, kannst du das im Antrag vermerken. Die Noten der Zusatzleistungen bleiben bei der Berechnung der Gesamtnote unberücksichtigt.

Sofern kein Antrag gestellt wurde und trotzdem mehr Leistungen erbracht wurden, werden von Amts wegen die zuletzt abgelegten Module als Zusatzleistung umgebucht. Spätestens zur Zeugniserstellung erfolgt die Überprüfung der erbrachten Leistungen durch das SPA, damit das Zeugnis korrekt erstellt werden kann. 

27. Wie kann ich mich zum Masterstudium einschreiben?

Nähere Informationen zur Einschreibung in einen Masterstudiengang findest du hier.

28. Muss ich den Semesterbeitrag für das nächste Semester noch zahlen, wenn ich mein Studium in diesem Semester mit der Masterarbeit abschließen werde?

Die Abschlussprüfung eines Masterstudiums besteht aus der Masterarbeit und einem Kolloquium. Eine Zulassung und Terminvergabe für das Kolloquium erfolgt erst, wenn die Masterarbeit mit mindestens 4,0 bewertet wurde. Sofern das Kolloquium spätestens Ende April (WS) bzw. Ende Oktober (SoSe) terminiert wird, zählst Du noch zu den Absolventen des laufenden Semesters und es ist keine Rückmeldung erforderlich. Eine Rückmeldung muss erst erfolgen, wenn der Kolloquiumstermin im Mai bzw. November liegt. 

Bei einem regulären Verlauf ist also keine Rückmeldung für das kommende Semester notwendig. Falls es jedoch unerwartet zu Verschiebungen aufgrund von Krankheit etc. kommen sollte, kann eine Rückmeldung auch noch verspätet erfolgen. In dem Fall ist eine Verspätungsgebühr in Höhe von 14 Euro zusätzlich zu zahlen. 

Weitere Informationen zum Semesterbeitrag/Rückmeldung findest Du ►hier.

29. Was muss ich beachten, wenn ich während des Studiums schwanger werde?

Wenn du schwanger bist, dann ist dies anzeigepflichtig und muss dem Studien- und Prüfungsamt mitgeteilt werden. Dazu füllst du das Formular gemäß Mutterschutzgesetz aus. Ansprechpartnerin ist Frau Jahncke. astrid.jahnckeuni-rostockde

Das Formular und die entsprechenden Rechtsvorschriften findest du hier.

30. Wie exmatrikuliere ich mich?

Wenn du das Studium an der Universität Rostock z. B. nach erfolgreichem Abschluss deines Studiums, aufgrund eines angestrebten Hochschulortwechsels oder sonstigen Gründen ordnungsgemäß beenden möchtest, musst du einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Alle Information zur Exmatrikulation findest du hier: 

https://www.uni-rostock.de/studium/studienorganisation/zum-ende-des-studiums/exmatrikulation/

31. Wie erreiche ich das Studien- und Prüfungsamt?

Das Studien- und Prüfungsamt der WSF ist telefonisch oder per E-Mail unter pruefungsamt.wsfuni-rostockde zu erreichen. 

Alle wichtigen Informationen zum Studien- und Prüfungsamt sind hier zu finden.

Bitte verwende für den Mailverkehr deine Uni-Mail-Adresse.

32. Wie sind die Öffnungszeiten des Studien- und Prüfungsamts?

Die Öffnungszeiten des Studien- und Prüfungsamtes der WSF findest du hier.

33. Wie und wann erhalte ich mein Abschlusszeugnis?

Zuerst bekommst du eine Einladung zur Zeugnisübergabe. Du möchtest/kannst nicht an der Zeugnisübergabe teilnehmen? Alternativ kannst du dein Zeugnis während der Sprechzeiten persönlich im SPA abholen oder es dir per Einschreiben zuschicken lassen. Bitte teile deine Entscheidung dem Prüfungsamt per E-Mail nach Erhalt der Einladung mit.

Sobald dein Zeugnis vorliegt erhältst du eine Mitteilung, dass dein Zeugnis zur Abholung bereit liegt oder dein Zeugnis auf dem Postweg (per Einschreiben) ist.

Die Fertigstellung der Zeugnisse für Absolventen des Sommersemesters erfolgt im Oktober und für Absolventen des Wintersemesters im April.

Informationen über kommende Zeugnisübergaben und Bilder vergangener Veranstaltungen findet ihr ►hier.

34. Wo befindet sich der für mich zuständige Amtsärztliche Dienst?

Der Amtsärztliche Dienst richtet sich nach deinem Wohnort. Wenn du in Rostock mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet bist:

Paulstr. 22

18055 Rostock

Telefon: 0381 381-5360

35. Wann und wie kann ich mir meine Gutachten zur Abschlussarbeit ansehen?

Bei Master-Abschlussarbeiten bekommst du das Gutachten mit dem Kolloqium per Post zugeschickt. Für Bachelor-Abschlussarbeiten schreibst du eine E-Mail an pruefungsamt.wsfuni-rostockde mit gewünschten Termin innerhalb der Sprechzeiten, deiner Matrikelnummer und deinem Studiengang.

36. Wie läuft ein Widerspruchsverfahren ab?

Den Ablauf eines Widerspruchsverfahrens in Prüfungsangelegenheiten findest du in dieser Grafik:

Die rechtlichen Grundlagen sind ►hier abgebildet