Zugangsvoraussetzungen

Der Zugang zum Masterstudiengang Umweltingenieurwissenschaften ist gemäß § 2 der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) an nachfolgende Zugangsvoraussetzungen gebunden:

  • Studieninteressierte müssen einen Bachelorabschluss in einem ingenieurtechnisch orientierten Umweltstudiengang oder ingenieurwissenschaftlichen Studium mit mindesten 180 Leistungspunkten oder einen anderen gleichwertigen Abschluss nachweisen.
  • Studieninteressierte, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Deutschkenntnisse (Niveau B2) nachweisen.
  • Studieninteressierte müssen Englischkenntnisse (Niveau B2) nachweisen.

Hinweis:
Bei Studienabschlüssen, die nicht aus dem ingenieurtechnisch orientierten Bereich stammen, kann der Prüfungsausschuss als Auflage festsetzen, dass im Verlauf des ersten Studienjahres aus dem Bachelorstudiengang Umweltingenieurwissenschaften noch bis zu zwölf Leistungspunkte erbracht werden müssen, um dadurch grundlegende Kenntnisse des Umweltingenieurwesens zu erlangen.

Nähere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Umweltingenieurwissenschaften finden Sie in der SPSO.