Stellen Sie hier Ihren Antrag auf Entgeltbefreiung
Grundlegende Informationen zum Antrag
Studierende sind von der Zahlung von Entgelten befreit, wenn sie nach Maßgabe der Studienordnung des von ihnen gewählten grundständigen Studiengangs Sprachkurse als obligatorisches bzw. wahlobligatorisches Fach belegen. Die Befreiung wird nur auf schriftlichen Antrag und gegen Vorlage einer aktuellen Studienbescheinigung (mit Angabe des Studiengangs und ggf. der Studienfächer) gewährt.
Aktuelle Übersicht über entgeltfreie Kurse im Rahmen der Studiengänge
Wichtiger Hinweis
Wenn Sie einen Antrag auf Entgeltbefreiung stellen, überweisen Sie bitte noch keine Kursgebühren! Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, haben Sie noch genügend Zeit für die Überweisung.